Winter/Frühjahr 2012




3 Tage EUR 145,00

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Hotel Landhaus Großes Meer
Stand 01.02.2009

Buchung
Einzelgäste können online, telefonisch, schriftlich, oder per Fax buchen. Die Übernachtungspreise sind bei Anreise zu bezahlen. Die online übermittelten Daten gelten als rechtsverbindlich. Für Gruppen (ab 8 Personen) ist eine schriftliche Buchung (Brief oder Fax) erforderlich.
Bei Anreise nach 18:00 Uhr, bitten wir um eine kurze Nachricht. Tel.: 04942 627

Bezahlung
Alle Leistungen des Hotels sind bei Anreise in bar, mit EC, VISA oder Mastercard zu bezahlen. Hotel Landhaus Großes Meer akzeptiert auch in EURO ausgestellte Travel Cheques. Anfallende Gebühren gehen zu Lasten des Einzahlers.

Anzahlung
bei Gruppen ab 8 Personen und bei Buchungen ab einem Gesamtwert von € 300,00 ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Aufenthaltspreises auf unser Konto zu überweisen. Diese muss 2 Wochen nach Erhalt der Buchungsbestätigung geleistet werden, bei kurzfristigeren Buchungen spätestens 2 Wochen vor Anreise. Zahlungen aus dem Ausland: anfallende Überweisungsgebühren gehen zu Lasten des Einzahlers.

Stornierung
Die Regelung für Stornierungen durch Einzelgäste richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Online getätigte Buchungen können innerhalb von 24 Stunden schriftlich, per Fax oder per E-Mail widerrufen werden.

Gruppen melden dem Hotel Landhaus Großes Meer spätestens 1 Woche vor Anreise die endgültige Anzahl der Gäste. Bis zu 10% der ursprünglich gemeldeten Gäste können bis zu einer Woche vor Anreise kostenfrei abgemeldet werden.

Darüber hinaus werden folgende Stornogebühren einbehalten bzw. erhoben:
 
Tag der Stornierung   Stornogebühren
60 - 30 Tage vor Anreise 50% des Aufenthaltspreises
29 - 15 Tage vor Anreise 80% des Aufenthaltspreises
14 - 1 Tage vor Anreise 90% des Aufenthaltspreises

Begründete Absagen durch Hotel Landhaus Großes Meer gegenüber angemeldeten Gästen müssen mindestens 2 Wochen vor dem Anreisetag schriftlich erfolgen.


Hausordnung
die Hausordnung ist Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Verstößen gegen die Hausordnung ist das Hotel Landhaus Großes Meer berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen. Für dadurch ggf. nicht in Anspruch genommene Leistungen werden Stornogebühren entsprechend der o.g. Stornoregelungen Regelungen fällig.

Haftung / Kaution
Wer Schäden am Gebäude oder Inventar verursacht, haftet dafür im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere auch Begleitpersonen und Veranstalter). Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigung werden unverzüglich zur Anzeige gebracht. Bei Abreise von Gruppen wird eine Begehung der Zimmer durch das Hauspersonal durchgeführt. Ersatz für eventuelle Beschädigungen und für verlorengegangene Schlüssel wird in Rechnung gestellt und ist bei Abreise in bar zu bezahlen. Hotel Landhaus Großes Meer behält sich vor, von einzelnen Gästen, insbesondere von Gruppen eine Kaution in Höhe von € 50,00 pro Person zu fordern. Diese ist auf Verlangen sofort in bar zu bezahlen. Die Kaution wird bei Abreise in bar zurückerstattet, bzw. mit eventuellen Schadenersatzforderungen verrechnet. Für Schäden, die dem Gast entstehen, haftet das Hotel Landhaus Großes Meer nur, wenn der Schadensverursacher grob fahrlässig gehandelt hat. Für Kraftfahrzeuge und Fahrräder, die auf dem Gelände des Hotels abgestellt werden, übernimmt Hotel Landhaus Großes Meer keine Haftung.

Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestandteile der vorliegenden Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestandteile unberührt.

Bedekaspel, den 1. Januar 2010
Hotel Landhaus Großes Meer




Hausordnung Hotel Landhaus Großes Meer


Verehrter Hotelgast,

wir bitten alle Gäste, sich so zu verhalten, dass die anderen Gäste und unsere Nachbarn nicht gestört werden.


Im Folgenden dennoch einige Details:

Nachtruhe
Von 22.00 Uhr bis 07:00 Uhr ist in allen Zimmern Zimmerlautstärke einzuhalten. Auch auf den Gängen und im Treppenhaus bitte ruhig verhalten.

Rauchverbot
Bitte beachten Sie das generelle Rauchverbot in unserem Haus. Die Zimmer und Flure sind alle mit hochempfindlichen Rauchmeldern ausgestattet. Für jedwede Manipulation derselben werden die entstandenen Unkosten, mindestens jedoch € 50,00 in Rechnung gestellt.
Beschädigung, Verschmutzung, Schlüsselverlust; Kaution
Bei Beschädigung oder Verschmutzung von Gebäude oder Inventar, bzw. bei Verlust des Schlüssels ist der entstandene Schaden durch den Verursacher zu ersetzen. Schadenersatzzahlungen sind unverzüglich und in bar zu leisten (bei Gruppen haben Begleitpersonen, ggf. in Vertretung des Veranstalters, in Vorleistung zu treten). Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigung werden unverzüglich zur Anzeige gebracht.

Besucher
Das Empfangen von nicht eingecheckten Besuchern auf den Gästezimmern ist nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung des Rezeptionspersonals gestattet. Sie können Besucher gerne im Restaurant unseres Hauses empfangen.

Fluchtwege/Notausgänge
Sollte im Brandfalle das Treppenhaus unzugänglich sein, benutzen Sie bitte das beschilderte Fluchttreppenhaus. Sollte auch diese Treppe nicht zugänglich sein, bleiben Sie bitte im Zimmer, schließen Sie die Tür (nicht absperren) und machen Sie sich am geöffneten Fenster bemerkbar. Das Fluchttreppenhaus darf nur im Brandfall betreten werden.

  • Kein Verzehr von mitgebrachten Speisen ohne Absprache mit uns.
  • Kein übermäßiger Alkoholkonsum; kein Alkohol für Jugendliche unter 16 Jahren.
  • Kein Betreten der Hotelzimmer mit Arbeits-, Sport- oder Wanderschuhen.
  • Kein Waschen und Trocknen von Wäsche auf dem Hotelzimmer.

Bei Verstößen gegen einen oder mehrere der o. g. Regelungen ist das Hotel Landhaus jederzeit berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen. Die Pflicht des Gastes zur Bezahlung der gebuchten Übernachtungen bleibt bestehen.


Wir wünschen Ihnen einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt im

Hotel Landhaus Großes Meer