Allgemeine Geschäftsbedingungen Hotel Landhaus Großes Meer
Stand 01.02.2009
Buchung
Einzelgäste können online, telefonisch, schriftlich, oder per Fax buchen.
Die Übernachtungspreise sind bei Anreise zu bezahlen. Die online
übermittelten Daten gelten als rechtsverbindlich. Für Gruppen (ab 8
Personen) ist eine schriftliche Buchung (Brief oder Fax) erforderlich.
Bei Anreise nach 18:00 Uhr, bitten
wir um eine kurze Nachricht. Tel.:
04942 627
Bezahlung
Alle Leistungen des Hotels sind bei Anreise in bar, mit EC, VISA oder
Mastercard zu bezahlen. Hotel Landhaus Großes Meer akzeptiert auch in EURO
ausgestellte Travel Cheques. Anfallende Gebühren gehen zu Lasten des
Einzahlers.
Anzahlung
bei Gruppen ab 8 Personen und bei Buchungen ab einem Gesamtwert von €
300,00 ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Aufenthaltspreises auf
unser Konto zu überweisen. Diese muss 2 Wochen nach Erhalt der
Buchungsbestätigung geleistet werden, bei kurzfristigeren Buchungen
spätestens 2 Wochen vor Anreise. Zahlungen aus dem Ausland: anfallende
Überweisungsgebühren gehen zu Lasten des Einzahlers.
Stornierung
Die Regelung für Stornierungen durch Einzelgäste richtet sich nach den
gesetzlichen Vorschriften. Online getätigte Buchungen können innerhalb von
24 Stunden schriftlich, per Fax oder per E-Mail widerrufen werden.
Gruppen melden dem Hotel Landhaus Großes Meer spätestens 1 Woche vor
Anreise die endgültige Anzahl der Gäste. Bis zu 10% der ursprünglich
gemeldeten Gäste können bis zu einer Woche vor Anreise kostenfrei
abgemeldet werden.
Darüber hinaus werden folgende Stornogebühren einbehalten bzw. erhoben:
| Tag der Stornierung |
|
Stornogebühren |
| 60 - 30
Tage |
vor Anreise |
50% des
Aufenthaltspreises |
| 29 - 15
Tage |
vor Anreise |
80% des
Aufenthaltspreises |
| 14 - 1
Tage |
vor Anreise |
90% des
Aufenthaltspreises |
Begründete Absagen durch Hotel Landhaus
Großes Meer gegenüber angemeldeten Gästen müssen mindestens 2 Wochen vor
dem Anreisetag schriftlich erfolgen.
Hausordnung
die Hausordnung ist Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei
Verstößen gegen die Hausordnung ist das Hotel Landhaus Großes Meer
berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen. Für dadurch
ggf. nicht in Anspruch genommene Leistungen werden Stornogebühren
entsprechend der o.g. Stornoregelungen Regelungen fällig.
Haftung / Kaution
Wer Schäden am Gebäude oder Inventar verursacht, haftet dafür im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere auch Begleitpersonen und
Veranstalter). Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigung werden
unverzüglich zur Anzeige gebracht. Bei Abreise von Gruppen wird eine
Begehung der Zimmer durch das Hauspersonal durchgeführt. Ersatz für
eventuelle Beschädigungen und für verlorengegangene Schlüssel wird in
Rechnung gestellt und ist bei Abreise in bar zu bezahlen. Hotel Landhaus
Großes Meer behält sich vor, von einzelnen Gästen, insbesondere von
Gruppen eine Kaution in Höhe von € 50,00 pro Person zu fordern. Diese ist
auf Verlangen sofort in bar zu bezahlen. Die Kaution wird bei Abreise in
bar zurückerstattet, bzw. mit eventuellen Schadenersatzforderungen
verrechnet. Für Schäden, die dem Gast entstehen, haftet das Hotel Landhaus
Großes Meer nur, wenn der Schadensverursacher grob fahrlässig gehandelt
hat. Für Kraftfahrzeuge und Fahrräder, die auf dem Gelände des Hotels
abgestellt werden, übernimmt Hotel Landhaus Großes Meer keine Haftung.
Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestandteile der vorliegenden
Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestandteile
unberührt.
Bedekaspel, den 1. Januar 2010
Hotel Landhaus Großes Meer
Hausordnung Hotel Landhaus Großes Meer
Verehrter Hotelgast,
wir bitten alle Gäste, sich so zu verhalten, dass die anderen Gäste und
unsere Nachbarn nicht gestört werden.
Im Folgenden dennoch einige Details:
Nachtruhe
Von 22.00 Uhr bis 07:00 Uhr ist in allen Zimmern Zimmerlautstärke
einzuhalten. Auch auf den Gängen und im Treppenhaus bitte ruhig verhalten.
Rauchverbot
Bitte beachten Sie das generelle Rauchverbot in unserem Haus. Die Zimmer
und Flure sind alle mit hochempfindlichen Rauchmeldern ausgestattet. Für
jedwede Manipulation derselben werden die entstandenen Unkosten,
mindestens jedoch € 50,00 in Rechnung gestellt.
Beschädigung, Verschmutzung, Schlüsselverlust; Kaution
Bei Beschädigung oder Verschmutzung von Gebäude oder Inventar, bzw. bei
Verlust des Schlüssels ist der entstandene Schaden durch den Verursacher
zu ersetzen. Schadenersatzzahlungen sind unverzüglich und in bar zu
leisten (bei Gruppen haben Begleitpersonen, ggf. in Vertretung des
Veranstalters, in Vorleistung zu treten). Diebstahl und vorsätzliche
Sachbeschädigung werden unverzüglich zur Anzeige gebracht.
Besucher
Das Empfangen von nicht eingecheckten Besuchern auf den Gästezimmern ist
nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung des Rezeptionspersonals
gestattet. Sie können Besucher gerne im Restaurant unseres Hauses
empfangen.
Fluchtwege/Notausgänge
Sollte im Brandfalle das Treppenhaus unzugänglich sein, benutzen Sie bitte
das beschilderte Fluchttreppenhaus. Sollte auch diese Treppe nicht
zugänglich sein, bleiben Sie bitte im Zimmer, schließen Sie die Tür (nicht
absperren) und machen Sie sich am geöffneten Fenster bemerkbar. Das
Fluchttreppenhaus darf nur im Brandfall betreten werden.
- Kein Verzehr von mitgebrachten Speisen
ohne Absprache mit uns.
- Kein übermäßiger Alkoholkonsum; kein
Alkohol für Jugendliche unter 16 Jahren.
- Kein Betreten der Hotelzimmer mit
Arbeits-, Sport- oder Wanderschuhen.
- Kein Waschen und Trocknen von Wäsche
auf dem Hotelzimmer.
Bei Verstößen gegen einen oder mehrere
der o. g. Regelungen ist das Hotel Landhaus jederzeit berechtigt, den
Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen. Die Pflicht des Gastes zur
Bezahlung der gebuchten Übernachtungen bleibt bestehen.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt im
Hotel Landhaus Großes Meer |